Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege 10 Jahre aufzubewahren. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen.
mehrBürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
mehrBei der Frage, ob der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeit erschüttert ist, kommt es auf die Gesamtschau aller Umstände an.
mehrEin Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder Papierform.
mehrEs bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung vom 12.12.2019, die den Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer an Bedingungen wie Erwerbstätigkeit knüpft.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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